KfW-Förderprogramm "Energieeffizientes Bauen"
Das Bauen
energieeffizienter Häuser hat in den letzten Jahren
kontinuierlich an Bedeutung gewonnen. Bedingt durch den Klimawandel ist
es
enorm wichtig, den CO2 Ausstoß bei der Energieerzeugung so
weit wie nur
irgendwie möglich zu senken. Aus diesem Grunde hat die KfW ein
Förderprogramm für das energieeffiziente Bauen
aufgelegt, ein Programm
also, bei dem Umweltschutz durch die Vergabe eines günstigen
Kredites
belohnt wird.Antragsteller der Darlehensmittel für energieeffizientes Bauen können neben Privatpersonen auch juristische Personen sein. Berechtigt sind alle Bauherren oder Erwerber von neuen Wohnungen mit dem Ziel der Eigennutzung oder der Vermietung. Neben Privatpersonen können dies auch Wohnungsunternehmen, Gemeinden, Kreise, Wohnungsgenossenschaften, Gemeindeverbände, sowie sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sein.
Gefördert werden grundsätzlich die Errichtung oder der Ersterwerb von Wohngebäuden, wobei auch Wohn-, Alten-, und Pflegeheime durchaus zu den förderberechtigten Immobilien gehören. Auch der Anbau von neuen Wohneinheiten oder das Erschließen neuer Wohnbereiche gilt als förderfähig im Rahmen der Darlehensmittel für energieeffizientes Bauen.
Geförderte KfW Effizienzhäuser müssen nach ihrer Fertigstellung entweder das energetische Niveau eines KfW Effizienzhauses 55 oder eines KfW Effizienzhauses 70 erreichen.
Das KfW Effizienzhaus 55
Bei KfW Effizienzhäusern 55 darf der Jahres-Primärenergiebedarf und der spezifische Transmissionswärmeverlust maximal 55% der gemäß EnEV zulässigen Höchstgrenze betragen. Gleichzeitig muss allerdings auch ein Jahres-Primärenergiebedarf von maximal 40 kWh pro m² eingehalten werden.
Im Rahmen des KfW Effizienzhaus 55 Programms können auch Häuser gefördert werden, deren Jahres-Primärenergiebedarf und Jahres-Heizwärmebedarf nach dem Passivhaus-Projektierungspaket (PHPP) oder einem gleichwertigen Standart durch einen Sachverständigen nachgewiesen werden.
Das KfW Effizienzhaus 70
Bei KfW Effizienzhäusern 70 darf der Jahres-Primärenergiebedarf und der spezifische Transmissionswärmeverlust maximal 70% der gemäß EnEV zulässigen Höchstgrenze betragen. Gleichzeitig muss allerdings auch hier ein Jahres-Primärenergiebedarf eingehalten werden - allerdings von maximal 60 kWh pro m².
Im Rahmen des Programms zur Förderung des energieeffizienten Baus können bis zu 100% der Bauwerkskosten finanziert werden. Die Bauwerkskosten sind dabei die Baukosten ohne den Preis für das Grundstück, maximal jedoch 50.000 Euro je Wohneinheit.
Je nachdem ob man sich für eine Kreditlaufzeit von bis zu 10, von bis zu 20 oder von bis zu 30 Jahren entscheidet, können die ersten 2,3 oder 5 Jahre als tilgungsfreie Jahre geführt werden.
Wie auch beim Programm zur Förderung der altersgerechten Umbauten ist auch beim Programm für energieeffizientes Bauen ein Nachweis über die Verwendung der erhaltenen Mittel erforderlich. Für diesen Nachweis hat der Kreditnehmer insgesamt neun Monate Zeit, wobei neben dem Nachweis auch die "Bestätigung über die antragsgemäße Durchführung der Maßnahmen - Energieeffizient bauen" vorzulegen ist.
Auch bei diesem Programm ist jederzeit mit "Vor Ort Kontrollen" durch einen Sachverständigen der KfW zu rechnen.
Hier finden Sie weitere Informationen zu den einzelnen Programmen:
- KfW Wohneigentumsprogramm
- KfW Wohnraummodernisierungsprogramm
- KfW-Programm zur Förderung des energieeffizienten Bauens
- KfW-Programm zur Förderung des energieeffizienten Sanierens
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