KfW-Förderprogramm "Energieeffizientes Sanieren"


Das Programm "Energieeffizientes Sanieren" betrifft vornehmlich Besitzer alter und hinsichtlich der fehlenden oder mangelhaften Wärmeisolation renovierungsbeedürftige Häuser. Im Rahmen des Programms für energieeffiziente Sanierungsmaßnahmen werden alle energetischen Sanierungen bezuschusst, die grundsätzlich in den Rahmen des "CO²-Gebäudesanierungsprogramms des Bundes" passen. Ihr Interhyp Berater informiert Sie dazu gerne.

Grundsätzlich stehen dem Kreditnehmer dabei zwei Möglichkeiten zur Verfügung:

1. Die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus
2. Einzelmaßnahmen bzw. freue Einzelmaßnahmenkombinationen

Als besondere Förderung wird der Zinssatz bei Krediten für energieeffiziente Sanierungen in den ersten 10 Jahren der Kreditlaufzeit aus Bundesmitteln verbilligt.
Zusätzlich wird bei der Sanierung eines bestehenden Gebäudes zu einem KfW-Energieeffizienzhaus ein Teil der Darlehensschuld erlasen.

Antragsteller des Darlehens für energieeffiziente Sanierungen können Träger von Investitionsmaßnahmen an eigengenutzten oder vermieteten Wohngebäuden oder Erwerber von neu sanierten Wohngebäuden sein. Grundsätzlich spielt es dabei keine Rolle, ob es sich bei der jeweiligen Person um eine Privatperson, ein Wohnungsunternehmen, eine Gemeinde oder einen Kreis, eine Wohnungsgenossenschaft oder um Gemeindeverbände und Körperschaften des öffentlichen Rechts handelt.
Wichtig: Nimmt eine Privatpersonen keinen Kredit nach diesem Programm auf, so kann diese einen Zuschuss aus dem Programm 430 in Anspruch nehmen!

Zu den förderfähigen Kosten gehört neben den durch die energetischen Maßnahmen unmittelbar bedingten Kosten auch der Kostenapparat, der durch die Planung und Baubegleitung des Vorhabens entsteht. Auch Kosten für notwendige Nebenarbeiten sind förderfähig, so zum Beispiel die Erneuerung der Fensterbänke oder das Prüfen der Luftdichtheit.

Grundsätzlich werden zwei unterschiedliche Standards gefördert:

1. Das KfW Effizienzhaus 70 und
2. Das KfW Effizienzhaus 100

Beim KfW Effizienzhaus 70 darf der Jahres Primärenergiebedarf und der spezifische Transmissionswärmeverlust die Höhe von 70% der gemäß EnEV zulässigen Höchstwerte eines analogen Neubaus nicht überschreiten.
Bei einem KfW Effizienzhaus 100 liegt die Zahl folglich bei 100% der gemäß EnEV zulässigen Höchstwerte eines
analogen Neubaus.

Einzelmaßnahmen und freie Einzelmaßnahmenkombinationen:

- Wärmedämmung des Daches und / oder der obersten Stockwerke
- Wärmedämmung der Außenwände
- Spezielle Wärmedämmungen von Räumen und Wänden mit Erdkontakt, sowie zwischen beheizten und unbeheizten Räumen und zwischen Keller und Kellerdecke
- Erneuerung von Fenstern
- Einbau einer Lüftung
- Abänderung der Heizung, einschließlich Einbau einer hocheffizienten Umwälzpumpe, mindestens der Klasse B.

Förderfähig sind bis zu 100% der Kosten, einschließlich Nebenkosten, maximal jedoch 75.000 Euro je Wohneinheit bei einer Sanierung zum KfW Effizienzhaus und 50.000 Euro je Wohneinheit bei Einzelmaßnahmen, bzw. freien Einzelmaßnahmenkombinationen.

Je nachdem ob eine Kreditlaufzeit von bis zu 10, 20 oder 30 Jahren beantragt wird, kann am Anfang eine tilgungsfreie Zeit von 2, 3 oder auch 5 Jahren vereinbart werden.

Hier finden Sie weitere Informationen zu den einzelnen Programmen:

KfW Wohneigentumsprogramm
- KfW Wohnraummodernisierungsprogramm
- KfW-Programm zur Förderung des energieeffizienten Bauens
- KfW-Programm zur Förderung des energieeffizienten Sanierens

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