Das Wohnraummodernisierungsprogramm / Altersgerecht umbauen
Im Rahmen des Wohnraummodernisierungsprogramms gewährt die KfW all den
Menschen verbilligte Darlehensmittel, die Modernisierungsmaßnahmen bei
bereits bestehenden Wohnungen oder Häusern durchführen wollen. Darüber
hinaus werden die verbilligten Mittel jedoch auch an Menschen vergeben,
die sich oder anderen Menschen dadurch zu einem selbstbestimmten Leben
verhelfen wollen, dass ein Haus oder eine Wohnung barrierereduziert
umgestaltet wird. Im Gegensatz zum Wohneigentumsprogramm kann das Wohnraummodernisierungsprogramm oder auch die Förderung für das barrierefreie Wohnen auch von nicht natürlichen Personen in Anspruch genommen werden. Neben Eigennutzern und Vermietern können also auch Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Gemeinden, Kreise, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, sowie auch Gemeindeverbände die Förderungen beantragen. Gefördert werden grundsätzlich alle Maßnahmen an Wohngebäuden, wobei Wochenend- und Ferienhäuser jedoch von jeglicher Förderung ausgenommen sind. Auch ist es nicht möglich die Förderung aus dem Programm für altersgerechte Umbauten für Heime oder Pflegeeinrichtungen zu beantragen.
Als Maßnahmen zur Modernisierung/Instandsetzung von Wohngebäuden zählen:
- bauliche Maßnahmen, die den Gebrauchswert der Immobilie verbessern, also z.B. die Installation neuer Sanitäranlagen, die Instandsetzung der Wasserversorgung oder auch die Änderung des Wohnungszuschnitts.
- bauliche Maßnahmen, die eine Verbesserung des allgemeinen Wohnklimas hervorrufen, also z.B. der Anbau von Balkonen oder Loggien oder auch das Nachrüsten von Aufzügen
- Instandsetzungsmaßnahmen und Maßnahmen, die der Behebung baulicher Mängel dienen, also z.B. die Ausbesserung von Fenstern, Fußböden, aber auch des Hausfundamentes sollte dieses marode oder schlecht verarbeitet sein
- Maßnahmen, die notwendig werden, weil ein Teilrückbau stattgefunden hat, also z.B. der Aufbau eines neuen Daches
- Erneuerungen und Modernisierungen von Zentralheizungen, wobei nicht nur der Bau an der Heizanlage, sondern auch das Gerät selber und die sonstigen Bestandteile und Maßnahmen förderfähig sind.
Bei Mehrfamilienhäusern kann die Verbesserung von Außenanlagen gefördert werden. Zu den förderfähigen Maßnahmen gehört hierbei z.B. die Schaffung von Grünanlagen, gebäudebezogenen Außenanlagen oder auch die Schaffung von Spielplätzen.
Im Rahmen des Programms für altersgerechte Umbauten orientiert sich die KfW bei der Definierung des förderfähigen Maßnahmenkatalogs an der DIN E 18040, Teil 2, den Grundlagen für das barrierefreie Bauen. Da allerdings auch der KfW klar ist, dass es im Einzelfall nicht möglich sein wird, die fest definierten Punkte allesamt zu erfüllen, wurde das Förderprogramm in Förderbausteine aufgeteilt. Wenn also ein Haus oder eine Wohnung nur die Durchführung einiger Maßnahmen nach DIN E 18040 zulässt, können dennoch Fördermittel abgegriffen werden. Ziel des Programms ist es, besonders älteren Menschen ein barrierefreies oder zumindest barrierereduziertes Leben in ihrem angestammten sozialen Umfeld zu ermöglichen.
Förderbaustein 1:
Barrierereduzierender oder barrierefreier Umbau von Wohnungen und Häusern, bzw. die Schaffung on Bewegungsflächen
Förderfähig sind:
- Änderungen am Gebäudezugang, zum Beispiel die Schaffung einer Überbrückung vorhandener Stufen zur Eingangstür, beidseitige Handläufe und technische Vorrichtungen zum Gebäudezutritt (z.B. einer Gegensprechanlage, eines Türantriebes oder auch dessen Bedienelemente)
- Der Einbau von Aufzügen, in Sonderfällen auch mit Abweichungen, die sich am individuellen Bedarf bemessen
- Die Herstellung von Türöffnungen, die ausreichend breit, zum Beispiel für Rollstühle, sind
- Maßnahmen im inneren der Wohnung, zum Beispiel der Rückbau von Schwellen, der Umbau von Sanitärräumen, die Installation neuer Haustechnik (z.B. Schalter, Anschlüsse, Bedieneinrichtungen) oder auch das allgemeine Anpassen des Wohnungsgrundrisses
Förderbaustein 2:
Barrierereduzierte oder barrierefreie Anpassung des Wohnumfeldes, sowie auch die Schaffung von Gemeinschaftsräumen
Förderfähig sind:
- Die Herstellung von barrierereduzierten oder barrierefreien Wegen und Plätzen, Ablagemöglichkeiten, die Erstellung von barrierereduzierten oder -freien Entsorgungseinrichtungen oder auch die Installation eines Wetterschutzes
- Das Errichten von Stellplätzen
- Die Schaffung von Gruppenräumen oder Gemeinschaftseinrichtungen
Förderbaustein 3:
Wohnflächenerweiterung / Wohnungsteilung
Förderfähig ist auch die Teilung von Wohnungen oder die Schaffung von neuer Wohnfläche, zum Beispiel durch Anbau. Wichtig dabei ist allerdings, dass durch die Maßnahmen ein Maß an Barrierefreiheit gewährleistet ist, das sich aus der Definition der Anlage für technische Mindestanforderungen für altersgerechte Umbauten der KfW ergibt.
Im Rahmen dieses Förderprogramms können 100% der anfallenden Kosten finanziert werden, wobei sich die Höchstgrenzen für das Modernisierungsprogramm auf 100.000 Euro je Wohneinheit und für das Programm für altersgerechte Umbauten auf 50.000 Euro je Wohneinheit beschränken.
Die Kreditlaufzeit kann bis zu 30 Jahre betragen, wobei bei bis zu 10 Jahren die ersten 2 Jahre, bei bis zu 20 Jahren die ersten 3 Jahre und bei bis zu 30 Jahren die ersten 5 Jahre tilgungsfrei laufen dürfen.
Speziell beim Programm für altersgerechte Umbauten hat der Darlehensnehmer gegenüber dem Kreditinstitut den programmgemäßen und zeitgerechten Einsatz der Mittel nachzuweisen. Hierfür steht dem Kreditnehmer ein Zeitraum von maximal 9 Monaten zur Verfügung. Bei beiden Darlehensarten behält die KfW sich jedoch ausdrücklich auch das Recht vor, so genannte "Vor Ort Kontrollen" durchzuführen. Bei einer solchen Begehung kommt ein Gutachter der KfW und kontrolliert, ob auch wirklich alle Maßnahmen wie besprochen durchgeführt und alle Vorschriften eingehalten werden.
Hier finden Sie weitere Informationen zu den einzelnen Programmen:
- KfW Wohneigentumsprogramm
- KfW Wohnraummodernisierungsprogramm
- KfW-Programm zur Förderung des energieeffizienten Bauens
- KfW-Programm zur Förderung des energieeffizienten Sanierens
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